Magazin - Ausgabe 01/2000
ISSN 1439-9954

Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung -
Für den Naturschutz irgendwas irgendwo irgendwann?

von W. Breuer, Hildesheim

 

5. Wo bleibt das Positive?

Dass die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung bald sehr viel besser angewandt wird als heute, ist mit Blick auf die dort herrschenden besonderen politischen und rechtlichen Bedingungen nicht sehr wahrscheinlich. Gerade hierfür fehlt es am politischen Willen. Mehr als die Naturschutzbehörden können die Naturschutzverbände die Bereitschaft der Städte und Gemeinden, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die Bauleitplanung einzubeziehen, fördern. Dies setzt allerdings eine stärkere kritische und konstruktive Präsenz der Naturschutzverbände in der Bauleitplanung voraus. Eine solche Begleitung an der gemeindlichen Planung ist zwar ohne eine reguläre Verbandsbeteiligung erschwert, aber nicht unmöglich, weil die Bauleitplanung für die Bedenken und Anregungen von allen Seiten grundsätzlich offen sein muss. Auf Seiten der Naturschutzverbände erfordert dies die rollenverteilte Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden, die dauerhafte auf die städtebauliche Entwicklung ausgerichtete Öffentlichkeitsarbeit und die (auch Verbände-übergreifende) Konzentration auf Schwerpunktaufgaben und -themen. Beispielhaft hierfür ist der Wettbewerb der Deutschen Umwelthilfe "Bundeshauptstadt für Natur- und Umweltschutz" und die Kampagne des BUND "Mehr Natur in Dorf und Stadt", die diesem Wettbewerb vorausgegangen war (THIELCKE 1992) und die beide eine breite Fortsetzung verdient hätten.

Die sich an die Arbeit der Naturschutzverbände anknüpfenden Erfolgsaussichten sind größer als vielfach vermutet. Dies zeigt exemplarisch die Wirkung der erwähnten Studie der EGE über die Berücksichtigung von Steinkauzlebensräumen in der Flächennutzungsplanung, die inzwischen - wenn auch regional beschränkt - zu einigen Verbesserungen geführt hat: zu aktuellen Erfassungen von Steinkauzlebensräumen als Grundlage für künftige Bauleitpläne, Korrekturen der noch nicht verbindlichen Flächennutzungspläne, Verzicht auf die Inanspruchnahme von Steinkauzlebensräumen für neue Baugebiete, Vorbereitung des Ausgleichs außerhalb der Baugebiete durch geeignete Darstellungen, Bereitstellung von öffentlichen und privaten Mitteln für die Wiederherstellung und Neuanlage von Steinkauzlebensräumen (BREUER, Veröffentlichung in Vorbereitung).

Die "Urbanisierung" des Naturschutzgedankens (BREUSTE 1992) kann aber nicht allein den Naturschutzverbänden abverlangt werden, sondern erfordert eine stärkere Wahrnehmung und Gewichtung dieser Aufgabe innerhalb des gesamten Naturschutzes, also auch der Naturschutzverwaltung und Naturschutzpolitik. Innerhalb dieses Prozesses kann die Rolle der Landschaftsplanung kaum überschätzt werden.