Magazin - Ausgabe 01/2000
ISSN 1439-9954

Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung -
Für den Naturschutz irgendwas irgendwo irgendwann?

von W. Breuer, Hildesheim

 

4. Pars pro toto: Die Berücksichtigung von Steinkauzlebensräumen

Wie unzureichend die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung angewendet wird, kann an vielen Beispielen belegt werden. Hier soll eines genügen: die Berücksichtigung von Steinkauzlebensräumen. Der Steinkauz zählt in Deutschland mit 4.900 - 7.300 Paaren zu den stark gefährdeten Brutvogelarten (WITT et al. 1996). Der Steinkauz besiedelt in Nordwestdeutschland insbesondere das obstbaumbestandene Grünland in der Peripherie der Dörfer, die naheliegend größtenteils als "Bauerwartungsland" betrachtet wird.

 

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Der Steinkauz besiedelt in Nordwestdeutschland das obstbaumbestandene Grünland in der Peripherie der Dörfer, die naheliegend größtenteils als "Bauerwartungsland" betrachtet wird.

(Foto: Breuer)


Eine Untersuchung der European group of experts on ecology, genetics and conservation (EGE) zeigt, dass diese Lebensräume ohne Anwendung der Eingriffsregelung und damit ohne einen Ausgleich einer Bebauung zugeführt werden (BREUER 1998):

  • In den überprüften, nach dem 1.5.1993 aufgestellten Flächennutzungsplänen geben die Kommunen nahezu ein Viertel aller Steinkauzlebensräume (26 von 115) für neue Baugebiete frei. Dass die Verluste nicht noch größer sind, ist vor allem auf einen begrenzten Bauflächenbedarf und einen hohen Anteil von Brutpaaren in besonders geschützten Bereichen, kaum aber auf eine sachgerechte Ermittlung, Bewertung und Gewichtung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege zurückzuführen.

  • Einen Ausgleich für die vorbereitete Zerstörung von Steinkauzlebensräumen sieht keiner der überprüften Flächennutzungspläne vor, obwohl die Städte und Gemeinden in solchen Fällen neue Lebensräume an anderer Stelle des Gemeindegebietes entwickeln müssten. Die Städte und Gemeinden unterstellen lediglich die Möglichkeit eines Ausgleichs im Baugebiet, wofür aber die tatsächlichen Voraussetzungen regelmäßig fehlen.

  • Keiner der überprüften Flächennutzungspläne wird den bauplanungs- und naturschutzrechtlichen Anforderungen hinsichtlich des Schutzes des in Deutschland stark gefährdeten Steinkauzes gerecht. Auch alle übrigen Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind nicht oder nur völlig unzureichend berücksichtigt worden. Diese Defizite sind vor allem auf eine fehlende Tatsachenermittlung zurückzuführen.

 

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Zerstörung von Steinkauzlebensräumen für Wohnungsbau.

(Foto: Breuer)


STERN (1998) hat die Ergebnisse dieser Untersuchung in der in Hamburg erscheinenden Wochenzeitung "Die Woche" angemessen politisiert und darin auch das von Städten und Gemeinden immer wieder vorgeschobene Argument, der Naturschutz verteuere das Bauen, zurückgewiesen: "Klar, Ausgleichsmaßnahmen verursachen Kosten und die kommunalen Kassen sind leer. Aber analog zu den kommunalen Erschließungskosten von Bauland können auch die Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auf Bauträger und Investoren umgelegt werden. Die EGE hat errechnet, dass solche Kosten weniger als 5 Prozent der Bausumme ausmachen - bei einem Einfamilienhaus der Aufwand für ein Gästeklo". Im übrigen haben es die Kommunen selbst in der Hand, mit einer am Naturschutz orientierten Flächenauswahl für neue Baugebiete die Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gering zu halten. Dass die Kosten vielfach überschätzt werden, zeigt sich auch darin, dass eine große Zahl von Kommunen von den Refinanzierungsmöglichkeiten bis heute keinen Gebrauch macht (soweit dies nicht als Indiz dafür zu sehen ist, dass gar kein Ausgleich geplant oder durchgeführt wird).

 

foto_5k.jpg (9799 Byte) Natur im Städtebau?

(Foto: Breuer)


Leider spricht nichts dafür, dass die Untersuchungsergebnisse der EGE untypische Einzelergebnisse sind - im Gegenteil, wie die Untersuchung von GRUEHN & KENNEWEG (1997) gezeigt hat. Die Ergebnisse sind beschämend, um so mehr, wenn die selben Städte und Gemeinden für sich in Anspruch nehmen, den Verpflichtungen der Agenda 21 gerecht zu werden. So fragt man sich, wie von den armen Staaten der Schutz tropischer Wälder und exotischer Wildtiere erwartet werden kann, wenn im reichen Teil der Welt der Landverbrauch ohne weiteres weitergeht.