| Magazin
- Ausgabe 01/2000 |
ISSN
1439-9954
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Die
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung -
Für den Naturschutz irgendwas irgendwo irgendwann?
von
W. Breuer, Hildesheim
4.
Pars pro toto: Die Berücksichtigung von Steinkauzlebensräumen
Wie
unzureichend die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung angewendet
wird, kann an vielen Beispielen belegt werden. Hier soll eines genügen:
die Berücksichtigung von Steinkauzlebensräumen. Der Steinkauz zählt
in Deutschland mit 4.900 - 7.300 Paaren zu den stark gefährdeten Brutvogelarten
(WITT et al. 1996). Der Steinkauz besiedelt in Nordwestdeutschland insbesondere
das obstbaumbestandene Grünland in der Peripherie der Dörfer, die naheliegend
größtenteils als "Bauerwartungsland" betrachtet wird.
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Der
Steinkauz besiedelt in Nordwestdeutschland das obstbaumbestandene
Grünland in der Peripherie der Dörfer, die naheliegend größtenteils
als "Bauerwartungsland" betrachtet wird.
(Foto:
Breuer)
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Eine Untersuchung der European group of experts on ecology, genetics
and conservation (EGE) zeigt, dass diese Lebensräume ohne Anwendung
der Eingriffsregelung und damit ohne einen Ausgleich einer Bebauung
zugeführt werden (BREUER 1998):
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In
den überprüften, nach dem 1.5.1993 aufgestellten Flächennutzungsplänen
geben die Kommunen nahezu ein Viertel aller Steinkauzlebensräume
(26 von 115) für neue Baugebiete frei. Dass die Verluste nicht noch
größer sind, ist vor allem auf einen begrenzten Bauflächenbedarf
und einen hohen Anteil von Brutpaaren in besonders geschützten Bereichen,
kaum aber auf eine sachgerechte Ermittlung, Bewertung und Gewichtung
der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege zurückzuführen.
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Einen
Ausgleich für die vorbereitete Zerstörung von Steinkauzlebensräumen
sieht keiner der überprüften Flächennutzungspläne vor, obwohl die
Städte und Gemeinden in solchen Fällen neue Lebensräume an anderer
Stelle des Gemeindegebietes entwickeln müssten. Die Städte und Gemeinden
unterstellen lediglich die Möglichkeit eines Ausgleichs im Baugebiet,
wofür aber die tatsächlichen Voraussetzungen regelmäßig fehlen.
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Keiner
der überprüften Flächennutzungspläne wird den bauplanungs- und naturschutzrechtlichen
Anforderungen hinsichtlich des Schutzes des in Deutschland stark
gefährdeten Steinkauzes gerecht. Auch alle übrigen Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege sind nicht oder nur völlig unzureichend
berücksichtigt worden. Diese Defizite sind vor allem auf eine fehlende
Tatsachenermittlung zurückzuführen.
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Zerstörung
von Steinkauzlebensräumen für Wohnungsbau.
(Foto:
Breuer)
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STERN (1998) hat die Ergebnisse dieser Untersuchung in der in Hamburg
erscheinenden Wochenzeitung "Die Woche" angemessen politisiert
und darin auch das von Städten und Gemeinden immer wieder vorgeschobene
Argument, der Naturschutz verteuere das Bauen, zurückgewiesen: "Klar,
Ausgleichsmaßnahmen verursachen Kosten und die kommunalen Kassen sind
leer. Aber analog zu den kommunalen Erschließungskosten von Bauland
können auch die Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
auf Bauträger und Investoren umgelegt werden. Die EGE hat errechnet,
dass solche Kosten weniger als 5 Prozent der Bausumme ausmachen - bei
einem Einfamilienhaus der Aufwand für ein Gästeklo". Im übrigen
haben es die Kommunen selbst in der Hand, mit einer am Naturschutz orientierten
Flächenauswahl für neue Baugebiete die Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
gering zu halten. Dass die Kosten vielfach überschätzt werden, zeigt
sich auch darin, dass eine große Zahl von Kommunen von den Refinanzierungsmöglichkeiten
bis heute keinen Gebrauch macht (soweit dies nicht als Indiz dafür zu
sehen ist, dass gar kein Ausgleich geplant oder durchgeführt wird).
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Natur
im Städtebau?
(Foto:
Breuer)
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Leider spricht nichts dafür, dass die Untersuchungsergebnisse der EGE
untypische Einzelergebnisse sind - im Gegenteil, wie die Untersuchung
von GRUEHN & KENNEWEG (1997) gezeigt hat. Die Ergebnisse sind beschämend,
um so mehr, wenn die selben Städte und Gemeinden für sich in Anspruch
nehmen, den Verpflichtungen der Agenda 21 gerecht zu werden. So fragt
man sich, wie von den armen Staaten der Schutz tropischer Wälder und
exotischer Wildtiere erwartet werden kann, wenn im reichen Teil der
Welt der Landverbrauch ohne weiteres weitergeht.
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